
Eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres wird als Vollrente gezahlt, wenn ein neben der Rente erzieltes Entgelt oder Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 400.00 EUR nicht übersteigt. Ist das erzielte Entgelt oder Einkommen höher, wird die Altersrente nur als Teilrente gezahlt. Teilrenten werden in Höhe eines Drittels, der Hälft...
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